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Sirenensignale in Österreich

  • Warnung3-minütiger gleichbleibender Dauerton - Gefahrensituation!
  • AlarmAuf- und abschwellender Heulton ca. 1 Minute. Unmittelbare Gefahr!
  • Entwarnung1-minütiger gleichbleibender Dauerton. Ende der Gefahrensituation!
  • FeuerwehralarmSirenensignal 3 x 15 Sekunden

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29. März 2019

Sicherheitstipp des Monats: Strahlenalarm – Was tun?

In Erinnerung an die dramatischen Ereignisse am 11.3.2011 im japanischen Kernkraftwerk Fukushima I und den Jahrestag des bis dato folgenschwersten Reaktorunglücks der Geschichte - Tschernobyl am 26.4.1986: Kernkraftwerke sind seither nicht sicherer geworden. Auch wenn Österreich von den Ereignissen in Japan nicht unmittelbar betroffen war, kann ein weiterer Unfall nicht ausgeschlossen werden und - Strahlen kennen keine Grenzen. Der Strahlenschutzratgeber des Zivilschutzverbandes steht auf der Homepage unter http://www.bzsv.at/bzsv/Downloads/Zivilschutzverband_Strahlenschutz%20Ratgeber_V4_web.pdf zum Download bereit. Weitere Informationen zum Thema Strahlenschutz sind neben sehr vielen anderen Sicherheitsthemen unter http://www.siz.cc in der Rubrik „Sicherheit von A-Z“ zu finden.



Welche Schutzmöglichkeiten bestehen bei Strahlenalarm?

Baulicher Schutz
- Schutzraum, Sicherheitswohnung mit eingebautem Filter oder Sicherheitswohnung ohne eingebauten Filter vorbereiten

Kenntnis der Warn- und Alarmsignale
  • Warnung  -  3 Minuten Dauerton: Radio/ Fernsehen (österreichischer Sender) einschalten. Behördlich empfohlene Verhaltensmaßnahmen beachten.

  • Alarm - 1 Minute auf- und abschwellender Heulton: Schützende Räumlichkeiten aufsuchen. Über Radio/Fernsehen (österreichischer Sender) durchgegebene Verhaltensmaßnahmen beachten.

  • Entwarnung - 1 Minute Dauerton: Weitere Hinweise über Radio/Fernsehen (österreichischer Sender) beachten.

Haushaltsvorrat mit Lebensmittel, einem netzunabhängigen Radiogerät mit Reservebatterien, Hygieneartikeln, alternativen Koch- und Heizmöglichkeiten sowie Notbeleuchtung
Kaliumjodid-Tabletten in der Apotheke besorgen; diese dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der Gesundheitsbehörde eingenommen werden. Eine vorsorgliche Einnahme ist völlig sinnlos.

Foto: hartmut910 / pixelio.de


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