Zusätzlich Maskenpflicht in Banken, Postfilialen sowie Supermärkten
BZSV-Präsident LAbg. Bgm. Erwin Preiner: „Das Tragen der Mund-Nasen-Schutzmasken dient zu unserem eigenen Schutz sowie zum Schutz unserer Mitmenschen. Die Verwendung der NMS-Masken darf uns jedoch nicht dazu verleiten, auf die anderen Schutzmaßnahmen wie mehrmals täglich die Hände mit Wasser und Seife oder einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel zu waschen, in die Ellbogenbeuge zu husten oder zu niesen oder Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch zu bedecken und genügend Abstand zu den Mitmenschen zu halten. Wenn kein Babyelefant in der Nähe ist, sollten es zumindest ein Meter sein.“
Weiterhin gibt es die Maskenpflicht in Österreich in
- in Apotheken, Arztpraxen und Spitälern
- bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (außer am Sitzplatz)
- in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen sowie im Innenbereich von Ausflugschiffen
- bei Dienstleistungen und Demonstrationen, wenn der Einmeterabstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen bestehen.
NMS-Masken zum Selbermachen
Preiner: „Viele haben schon Schutzmasken zu Hause und die Supermarktketten sind gerüstet, falls jemand keine Maske mit hat. Der Zivilschutzverband Burgenland bietet Anleitungen zum Selbermachen - von der einfachen Maske zum Selbermachen, wobei ich nur ein geeignetes Tuch und zwei Gummiringerl oder Haargummis brauche bis hin zum Schnittmuster für eine zweilagige Schutzmaske für Profis. Der Stoff sollte aus Baumwolle und bei mindestens 60 Grad waschbar sein.“
Im Bereich "Downloads" stehen die Anleitungen zum Selbermachen sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene und Proifs bereit.
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