Preiner weiter: „Ein Problem ist die Haftungsfrage bei AKW-Unfällen. Aktuell haften die Betreiber von Atomreaktoren heute meist nur bis zu einer vernachlässigbaren Höhe im Vergleich zum Schaden, der bei einem SuperGAU verursacht wird, z.B. in Frankreich nur bis zu 700 Millionen Euro oder in Deutschland für alle Atomreaktoren gemeinsam mit maximal 2.500 Millionen Euro. Gemeinsam ist: Es reichen die Versicherungssummen im Schadensfall nicht aus und/oder wird der Betreiber nach einer Reaktorkatastrophe zahlungsunfähig, muss die Allgemeinheit für die weiteren Kosten aufkommen. Ein Nachbarstaat hat keine Parteienstellung im Zuge der bei AKW notwendigen UVP, darf jedoch die Unfallkosten selbst tragen.“
Die Sicherheit von Kernkraftwerksanlagen ist vielfältig gefährdet. Es können kriegerische, terroristische Angriffe oder Cyber War bzw. Cyber Crime Angriffe erfolgen. Manche Reaktoren stehen in einer erdbebengefährdeten Zone so wie das slowenische AKW Krško, kaum 110km von der burgenländischen Grenze entfernt. Das Erdbeben von Neunkirchen am 19.4. mit einer Stärke von 4,4 sollte uns wachrütteln und die Gefährdung aufzeigen.
BZSV-Vizepräsident 2. LT-Präsident aD Ing. Rudolf Strommer: „Das österreichische Volk hat bei der Volksabstimmung 1978 weise gehandelt und sich gegen Atomkraft entschieden. Andere Länder müssen folgen!“
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