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Chemie - Gifte - Toxische Stoffe - Dämpfe

Verhalten bei chemischen Gefahren

Chemische Stoffe können zu einer großen Gefahr für Mensch und Umwelt werden. Pannen bei Verarbeitung, Lagerung und dem Transport haben oft schwerwiegende Auswirkungen. Bei Explosionen und Bränden in Chemiebetrieben oder nach Unfällen beim Transport gefährlicher Güter können großräumige Schadstoffwolken Leben und Gesundheit der Bevölkerung akut gefährden. Wenn von der Behörde nicht anders mitgeteilt, gelten für den persönlichen Schutz folgende Grundregeln:
  • In geschlossenen Wohnräumen bleiben oder sich dorthin begeben und jeden nicht unbedingt notwendigen Aufenthalt im Freien vermeiden. Höher gelegene Räume sind im allgemeinen sicherer. Kinder sofort ins Haus rufen!
  • Fenster und Türen mit Klebebändern abdichten, Klimaanlagen abschalten. Türschlitze mit feuchten, zusammengelegten Tüchern verstopfen, damit Gase ausgeschlossen bleiben und nicht ungehindert in die Wohnräume gelangen.
  • Feuchte Tücher vor den Mund gehalten können für begrenzte Zeit einen relativen Schutz gegenüber einigen Schadstoffen gewährleisten. Unbedeckte Körperteile gründlich mit fließendem Wasser waschen. Obst und Gemüse in schadstoffbelasteten Gebieten bis auf weiteres weder ernten noch verzehren.
  • Radio und Fernseher für das Abhören behördlicher Meldungen einschalten. Behördliche Anordnungen (Rundfunk- oder Lautsprecherdurchsagen) unbedingt beachten.
  • Telefonleitungen nicht blockieren. Nach dem Ende der Gefahr Räume gut durchlüften.

Verhalten bei Verkehrsunfällen mit gefährlichen Gütern:
  • Kontakt mit Gefahrgut meiden, Sicherheitsabstand einhalten (mind. 60 m, keine Annäherung)
  • Unfallstelle absichern (mind. 100-200 m), Windrichtung beachten.
  • Alarmierung von Rettung, Feuerwehr, Exekutive mit genauer Angabe der speziellen Kennzeichnung (Nummern, die auf den orangefarbenen Warntafeln angebracht sind). Orange Warntafeln sind allgemeiner Hinweis auf gefährliche Güter.
  • Verletzte - unter Beachtung der eigenen Sicherheit -  bergen (keine Dämpfe einatmen, keinen Körperkontakt mit dem Gefahrgut).